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Das Jobcenter Landkreis Oberallgäu ist die zuständige Anlaufstelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Landkreis Oberallgäu. Es hat seinen Sitz am Oberallgäuer Platz 2 in Sonthofen und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis organisiert – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich dieses Jobcenters wohnen und Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragen möchten, wenden Sie sich direkt an diese Stelle.

Leistungen und Zuständigkeit

Das Jobcenter Landkreis Oberallgäu unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Dazu gehören neben dem Grundsicherungsgeld auch Leistungen wie Hilfen bei der Jobsuche, berufliche Weiterbildung und weitere Eingliederungsmaßnahmen. Zuständig ist das Jobcenter für Personen, die im Alter zwischen 15 und 64 Jahren sind und erwerbsfähig im Sinne des SGB II gelten. Wer sich arbeitsuchend melden möchte, tut dies weiterhin bei der Agentur für Arbeit – diese Meldung ist unabhängig davon, welches Jobcenter später für Ihren Leistungsantrag zuständig ist.

Anträge und Erreichbarkeit

Da das Jobcenter Landkreis Oberallgäu als kommunaler Träger eigenständig arbeitet, steht das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle dieser Dienststelle ein. Informationen dazu, welche Wege möglich sind, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.oberallgaeu.org. Da für diese Dienststelle keine Öffnungszeiten vorliegen, empfehlen wir Ihnen, die aktuellen Zeiten vorab telefonisch unter 08321 612-800 zu erfragen oder die Website zu besuchen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Oberallgäu ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 24 Postleitzahlen gemeldet sind: 87448, 87452, 87463, 87466, 87471, 87474, 87477, 87480, 87487, 87488, 87490, 87493, 87497, 87499, 87509, 87527, 87534, 87538, 87541, 87544, 87545, 87547, 87549 und 87561. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Wohnort in diesem Bereich liegt, können Sie dies telefonisch oder über die Website klären. Sollte wider Erwarten eine andere Stelle zuständig sein, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger vollständig von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das Jobcenter Landkreis Oberallgäu gehört dazu. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller bedeutet das vor allem: Ansprechpartner, Bescheide und Antragsverfahren laufen ausschließlich über den Landkreis, nicht über die Bundesagentur.