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Das Jobcenter Landkreis Northeim ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Northeim und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz am Scharnhorstplatz 14 in Northeim. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können. Neben der finanziellen Leistung gehört auch die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung zu den Aufgaben des Jobcenters.

Leistungen nach SGB II

Wenn Sie arbeitslos sind und nicht mehr genug Geld zum Leben haben, können Sie beim Jobcenter Landkreis Northeim Grundsicherungsgeld beantragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie erwerbsfähig sind, das 15. Lebensjahr vollendet haben und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag und berechnet, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Sind Sie sich unsicher, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Nach Paragraf 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Beratung und Vermittlung

Das Jobcenter begleitet Sie nicht nur mit finanziellen Leistungen, sondern unterstützt Sie auch bei der Suche nach einer Beschäftigung. Dazu können Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung, Bewerbungshilfen oder die Vermittlung in geförderte Arbeitsverhältnisse gehören. Sie werden dabei von einer festen Ansprechperson betreut, die Ihre individuelle Situation kennt. Für persönliche Termine stehen neben dem Hauptstandort in Northeim auch die Nebenstellen in Bad Gandersheim, Einbeck und Uslar zur Verfügung, sodass Sie den Weg zu einer Anlaufstelle in Ihrer Nähe kurz halten können.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Northeim ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden zwölf Postleitzahlgebiete des Landkreises wohnen: 37154, 37170, 37176, 37181, 37186, 37191, 37194, 37547, 37574, 37581, 37586 und 37589.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Northeim betreibt das Jobcenter drei weitere Standorte im Landkreis:

  • Bad Gandersheim, Alte Gasse 26
  • Einbeck, Teichenweg 1
  • Northeim, Am Münster 31
  • Uslar, Bella Clava 21
Wussten Sie? Das Jobcenter Landkreis Northeim ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit tragen es gemeinsam. Das bedeutet für Sie konkret, dass sowohl die Vermittlung in Arbeit als auch die finanzielle Grundsicherung unter einem Dach organisiert sind — Sie müssen sich für diese beiden Leistungen nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.