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Das Jobcenter Landkreis Nordfriesland ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Landkreis Nordfriesland. Die Dienststelle sitzt in der Marktstraße 6 in Husum und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis Nordfriesland verantwortet – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen das Jobcenter telefonisch unter +49 4841 67-0 sowie über die offizielle Website.

Leistungen und Zuständigkeit

Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können. Es prüft Ihren Anspruch auf Grundsicherungsgeld, übernimmt angemessene Kosten der Unterkunft und vermittelt Unterstützung zur Aufnahme oder Sicherung einer Beschäftigung. Wer Arbeitslosengeld I nach dem SGB III beansprucht, wendet sich dagegen an die Agentur für Arbeit – das Jobcenter leitet Anträge nach § 16 SGB I an die zuständige Stelle weiter, sodass der Antragstag erhalten bleibt.

Anträge stellen und Unterlagen einreichen

Da das Jobcenter Landkreis Nordfriesland als kommunaler Träger eigenständig arbeitet, ist das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht nutzbar. Anträge und Unterlagen laufen ausschließlich über die eigenen Kanäle dieser Dienststelle. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landkreises. Die Onlinedienste der Bundesagentur für Arbeit wie die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche stehen Ihnen unabhängig davon offen. Die Arbeitsuchendmeldung nehmen Sie wie gewohnt bei der Agentur für Arbeit vor.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit

Für diese Dienststelle liegen derzeit keine gesicherten Öffnungszeiten vor. Bitte erfragen Sie die aktuellen Zeiten direkt beim Jobcenter: telefonisch unter +49 4841 67-0 oder über die offizielle Website des Jobcenters Nordfriesland.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Nordfriesland ist für insgesamt 48 Postleitzahlbereiche zuständig, die den gesamten Landkreis einschließlich der nordfriesischen Inseln und Halligen abdecken:

24896, 25813, 25821, 25826, 25832, 25836, 25840, 25842, 25845, 25849, 25850, 25852, 25853, 25855, 25856, 25858, 25859, 25860, 25862, 25863, 25864, 25866, 25869, 25870, 25872, 25873, 25876, 25878, 25881, 25882, 25884, 25885, 25887, 25889, 25899, 25917, 25920, 25923, 25924, 25926, 25927, 25938, 25946, 25980, 25992, 25996, 25997, 25999

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger, bei denen – wie hier in Nordfriesland – ausschließlich der Landkreis oder die kreisfreie Stadt das Jobcenter betreibt. Das hat eine praktische Konsequenz: Anträge auf Grundsicherungsgeld können nicht über das Bundesportal jobcenter.digital eingereicht werden, sondern laufen über die eigenen Kanäle des jeweiligen Jobcenters. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Weg für Sie gilt, hilft ein kurzer Anruf beim Jobcenter Landkreis Nordfriesland weiter.