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Das Jobcenter Landkreis Neumarkt i.d.OPf. ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Neumarkt in der Oberpfalz und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Dr.-Grundler-Str. 3 in 92318 Neumarkt und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen im Landkreis.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter bewilligt und zahlt Grundsicherungsgeld an Personen, die erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können und sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Neben der finanziellen Grundsicherung unterstützt das Jobcenter bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung und vermittelt Angebote zur beruflichen Eingliederung. Zuständig ist es außerdem für ergänzende Leistungen wie die Übernahme angemessener Unterkunftskosten sowie für Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche im Haushalt.

Wer sollte sich an dieses Jobcenter wenden

Wenn Sie im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. wohnen, arbeitslos sind oder trotz Arbeit nicht genug zum Leben haben, können Sie hier Grundsicherungsgeld beantragen. Für Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) — also das klassische Arbeitslosengeld I — ist nicht das Jobcenter, sondern die Agentur für Arbeit zuständig. Falls Sie unsicher sind, an welche Stelle Sie sich wenden sollen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Neumarkt i.d.OPf. ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete wohnen: 90602, 92283, 92318, 92331, 92334, 92342, 92345, 92348, 92353, 92355, 92358, 92360, 92361, 92363, 92364, 92366, 92367 und 92369.

Wussten Sie? Das Jobcenter Landkreis Neumarkt i.d.OPf. ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass finanzielle Leistungen und Vermittlung in Arbeit aus einer Hand kommen — Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Stellen wenden.