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Das Jobcenter Landkreis Ludwigsburg ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen für erwerbsfähige Menschen im Landkreis Ludwigsburg. Es hat seinen Hauptsitz in der Hindenburgstraße 4 in Ludwigsburg und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis Ludwigsburg organisiert – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Zuständig ist es für alle Personen, die hilfebedürftig und erwerbsfähig sind und ihren Wohnsitz in einem der betreuten Orte des Landkreises haben.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter gewährt Grundsicherungsgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – das umfasst die Sicherung des Lebensunterhalts sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Daneben unterstützt es bei der Suche nach Arbeit und Ausbildung, vermittelt in Weiterbildungen und kann weitere Eingliederungsleistungen bewilligen. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zuständig ist: Jobcenter sind für Menschen zuständig, die Grundsicherungsgeld beziehen oder beantragen; Arbeitslosengeld I nach SGB III hingegen wird von der Agentur für Arbeit bearbeitet. Falls Sie sich an die falsche Stelle wenden sollten, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Antrag stellen und Kontakt aufnehmen

Da das Jobcenter Landkreis Ludwigsburg als zugelassener kommunaler Träger eigenständig organisiert ist, steht das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte über die eigenen Kanäle des Jobcenters ein – Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter jobcenter.landkreis-ludwigsburg.de. Telefonisch erreichen Sie das Jobcenter unter 07141 144-344. Die Jobbörse und die Arbeitsuchendmeldung der Bundesagentur für Arbeit stehen Ihnen unabhängig davon weiterhin offen – die Arbeitsuchendmeldung läuft grundsätzlich immer über die Agentur für Arbeit.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Ludwigsburg ist für 46 Postleitzahlen im Landkreis zuständig. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Wohnort dazugehört, prüfen Sie Ihre Postleitzahl in der folgenden Liste:

70378, 70806, 70825, 70839, 71254, 71282, 71364, 71563, 71634, 71636, 71638, 71640, 71642, 71665, 71672, 71679, 71686, 71691, 71696, 71701, 71706, 71711, 71718, 71720, 71723, 71726, 71729, 71732, 71735, 71739, 74321, 74337, 74343, 74354, 74357, 74366, 74369, 74372, 74376, 74379, 74385, 74391, 74392, 74394, 74395, 74399

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – so wie dieses hier. Das bedeutet für Sie konkret: Anträge, Bescheide und Rückfragen laufen ausschließlich über das Jobcenter des Landkreises Ludwigsburg, nicht über die Bundesagentur für Arbeit.
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