loaderimg

Das Jobcenter Landkreis Lindau ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Lindau und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Bregenzer Straße 35 in 88131 Lindau und ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Personen und ihre Haushaltsangehörigen im Landkreis Lindau.

Was das Jobcenter für Sie tut

Das Jobcenter bewilligt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II und unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine vorhandene Arbeit zu behalten. Dazu gehören unter anderem Beratung zur beruflichen Eingliederung, die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sowie die Übernahme von Kosten für Qualifizierungen. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter für Ihre Situation zuständig ist – etwa weil möglicherweise die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt in Betracht kommen – gilt: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Tag, an dem Sie den Antrag stellen, bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Landkreis Lindau erreichen Sie telefonisch unter +49 8382 9898-0. Die Dienststelle befindet sich in der Bregenzer Straße 35 in Lindau. Eine offizielle Website ist im Verzeichnis derzeit nicht hinterlegt. Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie direkt im Portalverzeichnis.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Lindau ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden elf Postleitzahlbereiche des Landkreises wohnen: 88131, 88138, 88142, 88145, 88149, 88161, 88167, 88171, 88175, 88178 und 88179. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort, also die Adresse, unter der Sie tatsächlich wohnen.

Wussten Sie? Das Jobcenter Landkreis Lindau ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass Landkreis und Bundesagentur für Arbeit die Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Für Sie als Leistungsberechtigte hat das einen praktischen Vorteil: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit kommen aus einer Hand, sodass Sie dafür nur eine Anlaufstelle haben.