loaderimg

Das Jobcenter Landkreis Leer ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Landkreis Leer in Niedersachsen. Die Dienststelle hat ihren Sitz in der Bavinkstraße 23 in Leer und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis organisiert – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Sie erreichen das Jobcenter telefonisch unter 0491 9994-0 sowie online unter www.zfa-leer.de.

Leistungen und Anträge

Das Jobcenter Landkreis Leer bewilligt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Dazu gehören auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, etwa Fördermaßnahmen, Bewerbungskosten oder die Vermittlung in Qualifizierungsangebote. Weil diese Dienststelle als zugelassener kommunaler Träger eigenständig arbeitet, läuft die Antragstellung über die eigenen Kanäle des Jobcenters – das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Formulare und Informationen zur Antragstellung finden Sie direkt auf der Website des Jobcenters. Die Arbeitsuchendmeldung hingegen nehmen Sie wie gewohnt über die Agentur für Arbeit vor, unabhängig davon, welches Jobcenter für Sie zuständig ist.

Wenn Sie unsicher sind, ob diese Stelle zuständig ist

Grundsicherungsgeld (SGB II) und Arbeitslosengeld (SGB III) sind zwei verschiedene Leistungen, die von verschiedenen Stellen bearbeitet werden. Das Jobcenter Landkreis Leer ist für das SGB II zuständig; für Arbeitslosengeld I wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit. Falls Sie einen Antrag bei der falschen Stelle einreichen, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, diesen an die zuständige Stelle weiterzuleiten – das Datum Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Leer ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 14 Postleitzahlregionen im Landkreis Leer gemeldet sind: 26670, 26757, 26789, 26802, 26810, 26817, 26826, 26831, 26835, 26842, 26844, 26845, 26847 und 26849.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger – Jobcenter, die nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, sondern allein vom jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt betrieben werden. Das Jobcenter Landkreis Leer gehört dazu. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller bedeutet das konkret: Anträge, Unterlagen und Rückfragen laufen ausschließlich über das Jobcenter selbst – das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur ist hier nicht der richtige Weg.
Alle Zeiten anzeigen
  • Montag08:30 - 12:30
  • Dienstag08:30 - 12:30
  • Mittwoch08:30 - 12:30
  • Donnerstag08:30 - 12:30
  • Freitag08:30 - 12:30