Das Jobcenter Landkreis Konstanz ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Konstanz und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in der Konzilstraße 9 in Konstanz. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die damit verbundene Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Wer im Landkreis Konstanz erwerbsfähig ist, das Rentenalter noch nicht erreicht hat und den eigenen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern kann, wendet sich an diese Stelle.
Das Jobcenter gewährt Grundsicherungsgeld zur Sicherung des Lebensunterhalts und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus können ergänzende Leistungen beantragt werden, etwa für Schule und Bildung oder für die Betreuung von Kindern. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle — zum Beispiel das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit — für Ihren Fall zuständig ist, müssen Sie sich keine Sorgen machen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Neben den finanziellen Leistungen unterstützt das Jobcenter Landkreis Konstanz erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, eine Beschäftigung zu finden oder eine Ausbildung aufzunehmen. Dazu gehören Beratungsgespräche, die Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen und weitere Eingliederungsleistungen. Für jede leistungsberechtigte Person wird eine persönliche Ansprechperson benannt, die den Prozess begleitet.
Das Jobcenter Landkreis Konstanz ist für Einwohnerinnen und Einwohner in den folgenden 28 Postleitzahlbereichen zuständig: 78224, 78234, 78239, 78244, 78247, 78250, 78253, 78256, 78259, 78262, 78266, 78267, 78269, 78315, 78333, 78337, 78343, 78345, 78351, 78355, 78357, 78359, 78462, 78464, 78465, 78467, 78476, 78479.
Neben dem Hauptsitz in Konstanz ist das Jobcenter Landkreis Konstanz auch an zwei weiteren Standorten erreichbar: