Das Jobcenter Landkreis Kelheim ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Kelheim und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Münchener Str. 2a in Abensberg. Es ist zuständig für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Erreichbar ist die Dienststelle telefonisch unter +49 9443 49988-0.
Das Jobcenter Landkreis Kelheim bewilligt Grundsicherungsgeld und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen anteilig die Kosten für Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus vermittelt es in Arbeit und kann Maßnahmen zur Qualifizierung oder zur Stabilisierung der persönlichen Situation fördern. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle – etwa die Agentur für Arbeit – zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten; der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten, wenden Sie sich direkt an den Standort in Abensberg. Bringen Sie möglichst Nachweise über Ihre Einkommens- und Wohnsituation sowie Ihre Identitätsdokumente mit. Bei laufenden Leistungen ist das Jobcenter auch für Änderungsmitteilungen zuständig – etwa bei Umzug, Änderung des Einkommens oder Veränderungen im Haushalt.
Das Jobcenter Landkreis Kelheim ist für Haushalte in den folgenden 24 Postleitzahlgebieten zuständig, die den Landkreis Kelheim sowie angrenzende Bereiche abdecken: 84048, 84076, 84085, 84089, 84091, 84094, 84097, 84106, 93077, 93309, 93326, 93333, 93339, 93342, 93343, 93345, 93346, 93348, 93351, 93352, 93354, 93356, 93358, 93359.