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Das Jobcenter Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Die Dienststelle befindet sich in Bad Hersfeld, Friedloser Straße 12, und wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen und Antragstellung

Wenn Sie hilfebedürftig sind und erwerbsfähig, können Sie beim Jobcenter Landkreis Hersfeld-Rotenburg Grundsicherungsgeld sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung beantragen. Weil dieser Landkreis eine Optionskommune ist, läuft die gesamte Antragstellung über die eigenen Kanäle des Jobcenters. Das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung; nutzen Sie stattdessen die Formulare und Kontaktwege auf der offiziellen Website des Jobcenters unter www.jobcenter-hef-rof.de. Die Jobsuche über die Jobbörse, Informationen zu Berufen über BERUFENET sowie die Suche nach Weiterbildungen bleiben für Sie selbstverständlich über die Bundesagentur für Arbeit zugänglich – diese Dienste stehen allen Interessierten offen. Die Arbeitsuchendmeldung nehmen Sie wie überall in Deutschland bei der Agentur für Arbeit vor.

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Das Jobcenter ist telefonisch unter 06621 87-4000 erreichbar. Aktuelle Öffnungszeiten sowie Informationen zu Terminen und weiteren Kontaktmöglichkeiten erfragen Sie bitte direkt dort oder sehen Sie auf der Website www.jobcenter-hef-rof.de nach. Für persönliche Besuche empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 19 Postleitzahlgebiete wohnen: 36166, 36179, 36199, 36208, 36211, 36214, 36217, 36219, 36251, 36266, 36269, 36272, 36275, 36277, 36282, 36284, 36286, 36287 und 36289. Maßgeblich ist Ihr Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sollte ausnahmsweise eine andere Stelle zuständig sein, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten – der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – so wie das Jobcenter Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Das hat für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller eine konkrete Folge: Alle Anträge und Unterlagen gehen direkt an dieses Jobcenter, nicht an die Bundesagentur für Arbeit. Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihren Leistungen also ausschließlich an diese Dienststelle.