Das Jobcenter Landkreis Greiz ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Landkreis Greiz in Thüringen. Es hat seinen Sitz in der Weberstraße 1 in Greiz und wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Wer im Zuständigkeitsbereich dieses Jobcenters wohnt und Leistungen beantragen oder Fragen klären möchte, wendet sich direkt an diese Dienststelle.
Das Jobcenter Landkreis Greiz bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, unterstützt bei der Arbeitsuche und vermittelt Eingliederungsmaßnahmen. Weil der Landkreis Greiz eine Optionskommune ist, läuft die Antragstellung ausschließlich über die eigenen Kanäle dieser Dienststelle – das Online-Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie daher direkt beim Jobcenter Landkreis Greiz ein. Formulare und Hinweise zur Einreichung finden Sie auf der offiziellen Website unter www.landkreis-greiz.de.
Falls Sie unsicher sind, ob dieses Jobcenter für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Tag, an dem Sie Ihren Antrag einreichen, bleibt dabei erhalten.
Für das Jobcenter Landkreis Greiz liegen derzeit keine gesicherten Öffnungszeiten vor. Bitte erfragen Sie die aktuellen Zeiten direkt beim Jobcenter – telefonisch unter 03661 876-0 oder über die Website www.landkreis-greiz.de.
Das Jobcenter Landkreis Greiz ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 15 Postleitzahlgebiete im Landkreis Greiz wohnen: 07554, 07557, 07570, 07580, 07586, 07589, 07937, 07950, 07955, 07957, 07958, 07973, 07980, 07987 und 07989.