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Das Jobcenter Landkreis Grafschaft Bentheim (Grafschafter) ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Landkreis Grafschaft Bentheim. Es hat seinen Sitz am Stadtring 9–15 in Nordhorn und wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie im Zuständigkeitsgebiet wohnen und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigen oder Unterstützung bei der Jobsuche suchen, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Anlaufstelle.

Leistungen und Anträge

Das Jobcenter bewilligt und zahlt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II und übernimmt angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Daneben vermittelt es Eingliederungsleistungen wie Weiterbildungen, Qualifizierungen oder geförderte Beschäftigung, um die Rückkehr in Arbeit zu unterstützen. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle dieses Jobcenters ein – das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung, da der Landkreis den Betrieb eigenständig führt. Informationen zu den genauen Einreichungswegen erhalten Sie direkt beim Jobcenter unter der Telefonnummer +49 5921 966350 oder über die offizielle Website.

Arbeitssuche und Beratung

Unabhängig davon, ob Sie Grundsicherungsgeld beziehen oder nicht, können Sie die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit jederzeit nutzen – diese Dienste stehen allen offen. Die Arbeitsuchendmeldung läuft grundsätzlich immer über die Agentur für Arbeit, nicht über das Jobcenter. Wenn Sie unsicher sind, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Grafschaft Bentheim ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden zwölf Postleitzahlgebiete im Landkreis wohnen: 48455, 48465, 48527, 48529, 48531, 49824, 49828, 49835, 49843, 49846, 49847 und 49849.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – so wie dieses Jobcenter. Das hat eine konkrete Folge für Sie: Anträge auf Grundsicherungsgeld laufen nicht über die gemeinsamen Systeme der Bundesagentur für Arbeit, sondern ausschließlich über die Kanäle des Landkreises. Wenden Sie sich für alles rund um Ihren Antrag direkt an das Jobcenter Grafschaft Bentheim.