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Das Jobcenter Landkreis Görlitz ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II im Landkreis Görlitz und der kreisfreien Stadt Görlitz. Es hat seinen Hauptsitz in der Salomonstraße 10–14 (Haus D) in 02826 Görlitz und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis Görlitz betrieben. Wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder Unterstützung bei der Arbeitsuche benötigen, sind Sie hier richtig.

Zugelassener kommunaler Träger – was das für Sie bedeutet

Das Jobcenter Landkreis Görlitz gehört zu den bundesweit 104 Jobcentern, die nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, sondern allein von der Kommune betrieben werden. Das hat eine praktische Folge für Ihren Antrag: Das Online-Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit ist hier nicht nutzbar. Anträge auf Grundsicherungsgeld und zugehörige Unterlagen reichen Sie bitte ausschließlich über die eigenen Kanäle dieses Jobcenters ein – telefonisch, postalisch oder persönlich. Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website des Landkreises unter www.kreis-goerlitz.de. Die Dienste der Bundesagentur für Arbeit wie die Jobbörse, BERUFENET oder die Weiterbildungssuche stehen Ihnen davon unabhängig weiterhin offen.

Öffnungszeiten und Kontakt

Für dieses Jobcenter liegen uns aktuell keine Öffnungszeiten vor. Bitte erfragen Sie die aktuellen Sprechzeiten direkt beim Jobcenter: telefonisch unter 03581 663-4444 oder auf der Website www.kreis-goerlitz.de. Dort finden Sie auch Hinweise zu Terminen, Erreichbarkeit und eventuellen Änderungen im Betrieb.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Görlitz ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden 32 Postleitzahlen im Landkreis und der Stadt Görlitz zugeordnet ist: 02708, 02727, 02730, 02736, 02739, 02742, 02747, 02748, 02763, 02779, 02782, 02785, 02788, 02791, 02794, 02796, 02797, 02799, 02826, 02827, 02828, 02829, 02894, 02899, 02906, 02923, 02929, 02943, 02953, 02956, 02957, 02959. Sollte Ihr Wohnort nicht in diesem Bereich liegen, ist möglicherweise ein anderes Jobcenter zuständig. Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger – Jobcenter, die vollständig von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das Jobcenter Landkreis Görlitz ist eines davon. Das bedeutet für Sie: Anträge und Unterlagen laufen nicht über die Bundesagentur, sondern direkt über den Landkreis. Wenden Sie sich daher mit allen Fragen zu Ihren Leistungen ausschließlich an diese Dienststelle.