Das Jobcenter Landkreis Erlangen-Höchstadt ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Erlangen-Höchstadt und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz in der Karl-Zucker-Str. 12 in Erlangen und ist zuständig für Leistungen nach dem SGB II – also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für erwerbsfähige Menschen und die Mitglieder ihrer Haushalte.
Wenn Sie erwerbsfähig sind, das 15. Lebensjahr vollendet haben, die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können Sie beim Jobcenter Landkreis Erlangen-Höchstadt Grundsicherungsgeld beantragen. Die Leistung umfasst neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Wohnkosten sowie – soweit nötig – Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Auch Angehörige, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, werden in die Leistungsberechnung einbezogen.
Neben der finanziellen Sicherung bietet das Jobcenter Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung an – etwa Qualifizierungen, Bewerbungstraining oder die Vermittlung in Arbeit. Sie erhalten eine persönliche Ansprechperson, die Ihre Situation und Ihre Möglichkeiten kennenlernt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Beide Stellen sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten; der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Landkreis Erlangen-Höchstadt ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 23 Postleitzahlgebiete wohnen: 90542, 90562, 91054, 91074, 91077, 91080, 91083, 91085, 91086, 91088, 91091, 91093, 91096, 91097, 91315, 91325, 91334, 91341, 91350, 91475, 91487, 96172 und 96193.
Neben dem Hauptsitz in Erlangen betreibt das Jobcenter einen weiteren Standort:
Höchstadt, Schloßberg 10