Das Jobcenter Landkreis Eichsfeld in Heilbad Heiligenstadt ist die zuständige Anlaufstelle für Menschen im Landkreis Eichsfeld, die Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II beantragen oder erhalten. Es befindet sich in der Leinegasse 8 in 37308 Heilbad Heiligenstadt und wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis Eichsfeld betrieben.
Das Jobcenter ist zuständig für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II sowie für Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit. Da der Landkreis Eichsfeld als sogenannte Optionskommune das Jobcenter eigenständig betreibt, läuft die Antragstellung nicht über das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit — dieses steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle dieser Dienststelle ein. Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter kreis-eic.de.
Die Arbeitsuchendmeldung erfolgt wie bundesweit üblich über die Agentur für Arbeit, nicht über das Jobcenter. Onlinedienste der Bundesagentur wie die Jobbörse, BERUFENET oder die Weiterbildungssuche stehen Ihnen unabhängig von der Trägerform des Jobcenters offen.
Für dieses Jobcenter liegen derzeit keine veröffentlichten Öffnungszeiten vor. Bitte erfragen Sie die aktuellen Sprechzeiten direkt telefonisch unter 03606 650-5401 oder auf der Website kreis-eic.de. So stellen Sie sicher, dass Sie zum richtigen Zeitpunkt vor Ort sind oder einen Termin vereinbaren können.
Das Jobcenter Landkreis Eichsfeld ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden acht Postleitzahlregionen im Landkreis Eichsfeld wohnen: 37308, 37318, 37327, 37339, 37345, 37351, 37355 und 37359. Sollte bei der Antragstellung Unklarheit bestehen, ob eine andere Stelle zuständig ist, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten — der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.