Das Jobcenter Landkreis Cochem-Zell ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) im Landkreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz. Es hat seinen Sitz am Briederweg 14 in 56812 Cochem und ist als gemeinsame Einrichtung von Landkreis und Bundesagentur für Arbeit organisiert. Wenn Sie im Landkreis Cochem-Zell wohnen und erwerbsfähig sind, aber Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Stelle.
Das Jobcenter bewilligt und auszahlt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und deren Haushaltsangehörige. Dazu gehören neben dem Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen für besondere Bedarfe. Gleichzeitig unterstützt das Jobcenter dabei, die Hilfebedürftigkeit dauerhaft zu überwinden: durch Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, durch Fördermaßnahmen und durch die Zusammenarbeit mit weiteren sozialen Diensten im Landkreis. Sind Sie unsicher, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Sie erreichen das Jobcenter Landkreis Cochem-Zell telefonisch unter +49 2671 6033-0. Weitere Informationen zu Sprechzeiten, Online-Diensten und Antragsformularen finden Sie auf der Website des Landkreises Cochem-Zell unter cochem-zell.de/themen/jobcenter. Das Jobcenter hat keinen weiteren Standort im Landkreis; der Sitz in Cochem ist die einzige Anlaufstelle.
Das Jobcenter Landkreis Cochem-Zell ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 24 Postleitzahlgebieten des Landkreises:
56253, 56254, 56753, 56754, 56759, 56761, 56766, 56812, 56814, 56818, 56820, 56821, 56823, 56825, 56826, 56828, 56829, 56856, 56858, 56859, 56862, 56864, 56865, 56867.