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Das Jobcenter Landkreis Birkenfeld ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Birkenfeld und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Hauptstraße 86 in Idar-Oberstein. Es ist zuständig für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und zahlt das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) aus. Wer im Landkreis Birkenfeld erwerbsfähig ist, seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann und Unterstützung bei der Arbeitsuche oder der Sicherung des Lebensunterhalts benötigt, wendet sich an diese Stelle.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter bewilligt und zahlt das Grundsicherungsgeld als monatliche Geldleistung für erwerbsfähige Personen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Daneben übernimmt es unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Unterkunft und Heizung. Zusätzlich vermittelt das Jobcenter in Arbeit und Ausbildung und finanziert Maßnahmen, die die Beschäftigungschancen verbessern, etwa Qualifizierungen oder Bewerbungstraining. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen in den Bereich des SGB II fällt oder ob möglicherweise die Agentur für Arbeit oder ein anderes Amt zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Beratung und Antragstellung

Anträge können Sie persönlich in Idar-Oberstein oder am weiteren Standort in Birkenfeld stellen. Für telefonische Anfragen ist das Jobcenter unter +49 6781 56850 erreichbar. Auf der Website www.jobcenter-birkenfeld.de finden Sie aktuelle Informationen zu Ansprechpersonen und Abläufen. Wer Leistungen erstmalig beantragt, sollte alle Unterlagen zu Einkommen, Vermögen, Mietkosten und Personalausweis mitbringen, um Rückfragen zu vermeiden.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Birkenfeld ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 15 Postleitzahlgebiete wohnen: 54422, 55483, 55608, 55624, 55626, 55743, 55756, 55758, 55765, 55767, 55768, 55774, 55776, 55777 und 55779.

Weitere Standorte

Birkenfeld, Schneewiesenstraße 26

Wussten Sie? Das Jobcenter Landkreis Birkenfeld ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das hat eine konkrete Folge für Sie: Für die Vermittlung in Arbeit (Aufgabe der Bundesagentur) und für die Auszahlung des Grundsicherungsgeldes (Aufgabe des Landkreises) haben Sie eine einzige Anlaufstelle, ohne zwischen zwei Behörden wechseln zu müssen.
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