Das Jobcenter Landkreis Bautzen ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II im Landkreis Bautzen in Sachsen. Die Dienststelle befindet sich in der Bahnhofstraße 9 in 02625 Bautzen. Als zugelassener kommunaler Träger wird das Jobcenter allein vom Landkreis Bautzen betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen oder Fragen zu bestehenden Leistungen haben, wenden Sie sich direkt an diese Dienststelle. Da das Jobcenter Landkreis Bautzen als Optionskommune eigenständig organisiert ist, läuft die Antragstellung nicht über das Bundesportal jobcenter.digital – Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle des Jobcenters ein. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landkreises Bautzen. Sollten Sie unsicher sein, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.
Wenn Sie sich arbeitssuchend melden möchten, geschieht das weiterhin über die Agentur für Arbeit – diese Meldung ist unabhängig vom Träger des Jobcenters. Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, BERUFENET und die Weiterbildungssuche stehen Ihnen ebenfalls offen und sind nicht an die Trägerform des Jobcenters gebunden. Für alle Fragen rund um den Leistungsbezug nach SGB II ist jedoch das Jobcenter Landkreis Bautzen Ihre Anlaufstelle.
Das Jobcenter Landkreis Bautzen ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 27 Postleitzahlgebiete wohnen: 01454, 01458, 01477, 01877, 01896, 01900, 01904, 01906, 01909, 01917, 01920, 01936, 02625, 02627, 02633, 02681, 02689, 02692, 02694, 02699, 02733, 02977, 02979, 02991, 02994, 02997, 02999.