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Das Jobcenter Landkreis Ansbach ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II im Landkreis Ansbach. Es hat seinen Sitz in der Crailsheimstraße 1 in Ansbach und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis organisiert – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Zuständig ist es für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können, sowie für die Angehörigen in ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter bewilligt Grundsicherungsgeld, übernimmt angemessene Kosten der Unterkunft und vermittelt ergänzende Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Anträge und Unterlagen reichen Sie direkt über die eigenen Kanäle des Landkreises ein. Das Online-Portal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht bei diesem Jobcenter nicht zur Verfügung, da der Landkreis die Aufgaben eigenständig wahrnimmt. Bitte nutzen Sie für die Antragstellung die Website des Landkreises Ansbach unter www.landkreis-ansbach.de oder wenden Sie sich telefonisch an das Jobcenter. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit

Aktuelle Öffnungszeiten liegen für diese Dienststelle nicht vor. Bitte erfragen Sie sie direkt beim Jobcenter – telefonisch unter 0981 468-8822 oder über die Website www.landkreis-ansbach.de. Die Arbeitsuchendmeldung erfolgt unabhängig von der Trägerform immer über die Agentur für Arbeit; die Jobbörse, BERUFENET und die Weiterbildungssuche der Bundesagentur stehen Ihnen ebenfalls offen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landkreis Ansbach ist für 58 Postleitzahlgebiete im Landkreis und den angrenzenden Bereichen zuständig. Prüfen Sie anhand der folgenden Liste, ob Ihr Wohnort erfasst ist:

74594, 90599, 91541, 91550, 91555, 91560, 91564, 91567, 91572, 91575, 91578, 91580, 91583, 91586, 91587, 91589, 91590, 91592, 91595, 91596, 91598, 91599, 91601, 91602, 91604, 91607, 91608, 91610, 91611, 91614, 91616, 91617, 91620, 91622, 91623, 91625, 91626, 91628, 91629, 91631, 91632, 91634, 91635, 91637, 91639, 91717, 91722, 91725, 91726, 91731, 91732, 91734, 91737, 91740, 91743, 91744, 91746, 91749

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger – Jobcenter, die nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, sondern allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden. Das Jobcenter Landkreis Ansbach gehört dazu. Für Sie als Antragstellerin oder Antragsteller bedeutet das vor allem eines: Anträge, Bescheide und der persönliche Kontakt laufen vollständig über den Landkreis – nicht über Stellen der Bundesagentur.