Das Jobcenter Landkreis Ammerland ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Landkreis Ammerland. Die Dienststelle hat ihren Sitz in der Langen Str. 15 in 26655 Westerstede und wird als zugelassener kommunaler Träger ausschließlich vom Landkreis betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.
Das Jobcenter ist zuständig für Anträge auf Grundsicherungsgeld, für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie für ergänzende Hilfen wie Übernahme von Unterkunftskosten. Da der Landkreis Ammerland eine Optionskommune ist, läuft die gesamte Antragstellung über die eigenen Kanäle dieses Jobcenters. Das Online-Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte direkt beim Jobcenter Landkreis Ammerland ein – telefonisch unter 04488 56-1343 oder über die offizielle Website erfahren Sie, welchen Weg das Jobcenter dafür anbietet.
Für diese Dienststelle liegen derzeit keine Öffnungszeiten vor. Um aktuelle Sprechzeiten und Terminvereinbarungen zu erfragen, wenden Sie sich bitte telefonisch unter 04488 56-1343 an das Jobcenter oder besuchen Sie die offizielle Website unter https://www.ammerland.de/Landkreis/Kreisverwaltung/Fachämter/Jobcenter-Ammerland/. Dort finden Sie auch Hinweise zu möglichen Online- oder Postangeboten.
Das Jobcenter Landkreis Ammerland ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden sechs Postleitzahlgebiete im Landkreis Ammerland wohnen: 26160, 26180, 26188, 26215, 26655 und 26689. Maßgeblich ist Ihr Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sollte wider Erwarten eine andere Stelle zuständig sein, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten; der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.