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Das Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Magdeburg und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Otto-von-Guericke-Str. 12a in 39104 Magdeburg. Es ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung. Wenden Sie sich an diese Stelle, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Magdeburg prüft Ihren Anspruch auf Grundsicherungsgeld und bewilligt bei Berechtigung die monatlichen Leistungen für Sie und Ihre Bedarfsgemeinschaft. Neben dem Lebensunterhalt können auch Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden, soweit sie angemessen sind. Außerdem vermittelt das Jobcenter Eingliederungsleistungen wie Qualifizierungen, Bewerbungstraining oder geförderte Beschäftigung, um die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Zuständig ist das Jobcenter dann, wenn Sie das erwerbsfähige Alter erreicht haben, mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten und die Einkommensgrenzen nach SGB II unterschreiten.

Antrag stellen und Kontakt aufnehmen

Anträge können Sie telefonisch unter +49 391 562-1777 vorbereiten oder über die offizielle Website des Jobcenters unter www.jobcenter-md.de einleiten. Falls Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg ist für alle Haushalte zuständig, die in einem der folgenden 15 Postleitzahlgebiete in Magdeburg gemeldet sind: 39014, 39104, 39106, 39108, 39110, 39112, 39114, 39116, 39118, 39120, 39122, 39124, 39126, 39128 und 39130.

Weitere Standorte

Magdeburg, Am Alten Theater 1

Wussten Sie? Das Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadtverwaltung und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie konkret, dass in einem einzigen Haus sowohl die kommunalen Leistungen – etwa für Unterkunft und Heizung – als auch die Bundesleistungen für den Lebensunterhalt beantragt und bearbeitet werden. Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.