Das Jobcenter Lahn-Dill-Kreis in Wetzlar ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im gesamten Lahn-Dill-Kreis. Es hat seinen Sitz in der Eduard-Kaiser-Straße 38 in 35576 Wetzlar und ist als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis organisiert, nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit.
Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln decken können. Es bewilligt Grundsicherungsgeld, übernimmt angemessene Kosten der Unterkunft und bietet Unterstützung beim Wiedereinstieg in Arbeit oder Ausbildung. Zuständig für Arbeitslosengeld I nach SGB III ist hingegen die Agentur für Arbeit, nicht das Jobcenter. Sollten Sie sich versehentlich an die falsche Stelle wenden, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Da das Jobcenter Lahn-Dill-Kreis als zugelassener kommunaler Träger eigenständig betrieben wird, ist das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht nutzbar. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle des Jobcenters ein; Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-lahn-dill.de. Für telefonische Anfragen erreichen Sie das Jobcenter unter 06441 2107-0. Aktuelle Öffnungszeiten liegen uns nicht vor; bitte erfragen Sie diese direkt telefonisch oder auf der Website, bevor Sie persönlich vorbeikommen.
Das Jobcenter Lahn-Dill-Kreis ist für Personen zuständig, deren Wohnanschrift einer der folgenden 39 Postleitzahlen im Lahn-Dill-Kreis und angrenzenden Bereichen zugeordnet ist: 35576, 35578, 35579, 35580, 35581, 35582, 35583, 35584, 35585, 35586, 35606, 35614, 35619, 35625, 35630, 35633, 35638, 35641, 35644, 35647, 35649, 35683, 35684, 35685, 35686, 35687, 35688, 35689, 35690, 35708, 35713, 35716, 35745, 35753, 35756, 35759, 35764, 35767, 35768.