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Das Jobcenter Laatzen ist eine gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und der Region Hannover. Es befindet sich in der Senefelderstraße 15 in Laatzen (Niedersachsen) und ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie ergänzende Hilfen für Bedarfsgemeinschaften.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Laatzen prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld und entscheidet über die monatlichen Geldleistungen für erwerbsfähige Personen und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Neben der finanziellen Absicherung vermittelt das Jobcenter Unterstützung bei der Aufnahme einer Beschäftigung: Dazu gehören Beratungsgespräche, die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen und die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern in der Region. Wenn Sie sich unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Das Jobcenter ist für Menschen zuständig, die Grundsicherungsgeld beziehen oder beantragen wollen; die Agentur für Arbeit ist hingegen für Arbeitslosengeld I nach SGB III zuständig. Sollten Sie sich an eine Stelle wenden, die nicht zuständig ist, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten — der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Laatzen erreichen Sie telefonisch unter +49 511 6559-1000. Weitere Informationen, etwa zu Formularen und Ansprechpersonen, finden Sie auf der Website des Jobcenters Region Hannover unter www.jobcenter-region-hannover.de. Bitte prüfen Sie dort vorab die aktuellen Öffnungszeiten des Standorts in Laatzen, da persönliche Besuche häufig nur zu bestimmten Zeiten oder nach Terminvereinbarung möglich sind.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Laatzen ist eine Nebenstelle des Jobcenters Region Hannover. Die Zuständigkeit — also die Frage, welche Postleitzahlen und Wohnorte diesem Standort zugeordnet sind — ist über den Hauptsitz des Jobcenters Region Hannover geregelt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur örtlichen Zuständigkeit direkt an das Jobcenter oder informieren Sie sich auf der zentralen Website.

Wussten Sie? Das Jobcenter Laatzen wird gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und der Region Hannover betrieben. Diese Trägerform heißt „gemeinsame Einrichtung”. Das bedeutet für Sie in der Praxis: Sowohl Fragen zur Geldleistung als auch zur Arbeitsvermittlung laufen an einer Stelle zusammen — Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.