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Das Jobcenter Kreis Wesel ist eine gemeinsame Einrichtung des Kreises Wesel und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz an der Reeser Landstr. 61 in Wesel. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Menschen im Kreis Wesel dabei, ihren Lebensunterhalt zu sichern und eine Beschäftigung aufzunehmen. Mit neun weiteren Standorten im Kreisgebiet ist das Jobcenter wohnortnah erreichbar.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Kreis Wesel bewilligt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und die mit ihnen in einem Haushalt lebenden Angehörigen, sofern das eigene Einkommen und Vermögen zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht. Zum Leistungspaket gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen. Sind Sie sich nicht sicher, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Vermittlung und Eingliederung in Arbeit

Neben der finanziellen Absicherung hat das Jobcenter den gesetzlichen Auftrag, die Aufnahme oder Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit zu fördern. Dazu schließt es mit den Leistungsbeziehenden individuelle Eingliederungsvereinbarungen ab und vermittelt Angebote wie Qualifizierungsmaßnahmen, Bewerbungsunterstützung oder geförderte Beschäftigung. Ansprechpartner hierfür sind die zugewiesenen Integrationsfachkräfte in der jeweils zuständigen Geschäftsstelle.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Kreis Wesel ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 20 Postleitzahlgebiete wohnen: 46483, 46485, 46487, 46499, 46509, 46514, 46519, 46535, 46537, 46539, 46562, 46569, 47441, 47443, 47445, 47447, 47475, 47495, 47506 und 47665.

Weitere Standorte

Neben der Hauptstelle in Wesel betreibt das Jobcenter Kreis Wesel Geschäftsstellen an folgenden Adressen:

  • Dinslaken, Am Alten Drahtwerk 15
  • Dinslaken, Am Alten Drahtwerk 9
  • Hamminkeln, Marktstraße 2
  • Kamp-Lintfort, Südstr. 8
  • Moers, Mühlenstr. 12–40
  • Rheinberg, Rheinstraße 65a
  • Schermbeck, Weseler Str. 3
  • Voerde, Rathausplatz 43
  • Xanten, Sonsbecker Str. 57
Wussten Sie? Das Jobcenter Kreis Wesel wird gemeinsam vom Kreis Wesel und der Bundesagentur für Arbeit getragen. Das hat für Sie eine praktische Konsequenz: Für Fragen zur Arbeitslosenversicherung (SGB III) — etwa wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben — ist nicht das Jobcenter, sondern die Agentur für Arbeit zuständig. Beide Stellen arbeiten jedoch eng zusammen, und sollten Sie einen Antrag beim falschen Träger stellen, ist dieser verpflichtet, ihn weiterzuleiten, ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen.
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