Das Jobcenter Kreis Warendorf ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II im Kreis Warendorf. Es hat seinen Sitz an der Waldenburger Str. 12 in 48231 Warendorf und wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Kreis Warendorf betrieben – ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Neben der Sicherung des Lebensunterhalts unterstützt das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder zu behalten.
Das Jobcenter Kreis Warendorf ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung des Grundsicherungsgelds, die Übernahme angemessener Wohnkosten sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Weil diese Dienststelle als kommunaler Träger eigenständig arbeitet, läuft die Antragstellung über die eigenen Kanäle des Jobcenters – das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Antragsformulare, Vordrucke und Informationen zur Einreichung von Unterlagen erhalten Sie direkt auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-warendorf.de. Sind Sie unsicher, ob das Jobcenter Kreis Warendorf für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie sich auch an eine andere Stelle wenden: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Kreis Warendorf ist telefonisch unter 02581 53-0 erreichbar. Aktuelle Öffnungszeiten sowie Informationen zu Terminen und Sprechstunden sind auf der Website veröffentlicht oder erfragen Sie direkt telefonisch. Bitte sehen Sie davon ab, sich auf Angaben aus anderen Quellen zu verlassen, da sich Zeiten kurzfristig ändern können.
Das Jobcenter Kreis Warendorf ist für Haushalte in insgesamt 14 Postleitzahlbereichen zuständig, die den Kreis Warendorf und angrenzende Gebiete abdecken. Die betreuten Postleitzahlen sind: 48231, 48291, 48317, 48324, 48336, 48346, 48351, 48361, 59227, 59229, 59269, 59302, 59320 und 59329. Ob Ihr Wohnort in diesem Zuständigkeitsbereich liegt, können Sie anhand Ihrer Postleitzahl prüfen.