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Das Jobcenter Kreis Pinneberg ist eine gemeinsame Einrichtung des Kreises Pinneberg und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz am Adenauerdamm 1 in Elmshorn. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen im Kreis Pinneberg. Neben der finanziellen Unterstützung begleitet das Jobcenter Betroffene bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Kreis Pinneberg prüft Ansprüche auf Grundsicherungsgeld und zahlt die bewilligten Leistungen aus. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie ergänzende Hilfen. Gleichzeitig unterstützt das Jobcenter Leistungsbeziehende dabei, ihre Beschäftigungssituation dauerhaft zu verbessern — etwa durch Vermittlung in Arbeit, Förderung von Qualifizierungen oder die Finanzierung von Bewerbungskosten. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die richtige Anlaufstelle ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Antrag stellen und Kontakt aufnehmen

Anträge auf Grundsicherungsgeld können Sie persönlich in einem der fünf Standorte des Jobcenters stellen oder telefonisch unter +49 4121 57800234 vorbesprechen. Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-kreis-pinneberg.de. Wenn Sie erstmals Leistungen beantragen, bringen Sie nach Möglichkeit Nachweise zu Ihrer Wohnsituation, Ihrem Einkommen und Ihrer Vermögenslage mit, um den Bearbeitungsprozess zu erleichtern.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Kreis Pinneberg ist für Haushalte zuständig, die ihren Wohnsitz in einem der folgenden 31 Postleitzahlgebiete haben: 22869, 22880, 25335, 25336, 25337, 25355, 25364, 25365, 25370, 25371, 25373, 25377, 25421, 25429, 25436, 25437, 25451, 25462, 25469, 25474, 25482, 25485, 25488, 25489, 25491, 25492, 25494, 25495, 25497, 25499, 27498.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Elmshorn betreibt das Jobcenter Kreis Pinneberg vier weitere Standorte im Kreisgebiet:

  • Elmshorn, Bauerweg 23
  • Pinneberg, Damm 25
  • Pinneberg, Prisdorfer Straße 112
  • Uetersen, An der Klosterkoppel 17
  • Wedel, Hafenstr. 32
Wussten Sie? Das Jobcenter Kreis Pinneberg ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung — das bedeutet, dass Kreis Pinneberg und Bundesagentur für Arbeit es gemeinsam tragen und verantworten. Für Sie als Leistungsbeziehende hat das eine praktische Konsequenz: Sie haben nur eine Anlaufstelle, die sowohl die finanzielle Grundsicherung als auch die Vermittlung in Arbeit aus einer Hand betreut. Es gibt bundesweit auch Jobcenter, die ausschließlich von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden — dort ist die Zuständigkeit ähnlich, die Trägerschaft jedoch eine andere.