Das Jobcenter Kreis Paderborn ist eine gemeinsame Einrichtung des Kreises Paderborn und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Hauptsitz in der Hedwig-Dransfeld-Str. 1–3 in 33104 Paderborn und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung des Grundsicherungsgeldes (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Neben dem Hauptsitz gibt es vier weitere Anlaufstellen im Kreisgebiet.
Das Jobcenter Kreis Paderborn ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie erwerbsfähig sind, das 15. Lebensjahr vollendet haben, die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht haben und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. In diesem Fall können Sie Grundsicherungsgeld beantragen. Die Leistung umfasst den Regelbedarf für den Lebensunterhalt sowie in der Regel die Kosten für Unterkunft und Heizung. Auch Personen, die in Ihrem Haushalt leben und die Voraussetzungen erfüllen, können in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen werden. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Neben der finanziellen Unterstützung begleitet das Jobcenter Kreis Paderborn Leistungsbeziehende auf dem Weg zurück in Beschäftigung. Dazu gehören die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie individuelle Beratung durch einen zuständigen Ansprechpartner im Jobcenter. Ziel ist es, die Abhängigkeit von Grundsicherungsgeld so weit wie möglich zu verringern.
Das Jobcenter Kreis Paderborn ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 14 Postleitzahlgebiete wohnen: 33098, 33100, 33102, 33104, 33106, 33129, 33142, 33154, 33161, 33165, 33175, 33178, 33181 und 33184.
Neben dem Hauptsitz in Paderborn können Sie das Jobcenter auch an diesen Außenstellen im Kreisgebiet aufsuchen: