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Das Jobcenter Kreis Offenbach – Pro Arbeit – ist das zuständige Jobcenter für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) im Kreis Offenbach. Es hat seinen Sitz in der Max-Planck-Str. 1–3 in 63303 Dreieich und wird als zugelassener kommunaler Träger allein vom Landkreis betrieben, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Zuständig ist es für Leistungen nach dem SGB II, also für erwerbsfähige Personen im Kreis Offenbach, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Leistungen und Antragstellung

Pro Arbeit erbringt die gesamte Palette der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Unterstützung bei der Aufnahme von Arbeit oder Ausbildung. Weil diese Dienststelle ein zugelassener kommunaler Träger ist, steht das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie bitte direkt über die eigenen Kanäle von Pro Arbeit ein – Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter www.proarbeit-kreis-of.de. Wenn Sie unsicher sind, ob Pro Arbeit für Ihren Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Für dieses Jobcenter liegen hier keine gesicherten Öffnungszeiten vor. Bitte erfragen Sie die aktuellen Zeiten direkt bei Pro Arbeit: telefonisch unter 06074 8058-100 oder über die Website www.proarbeit-kreis-of.de. Dort finden Sie auch Hinweise zu Terminen und weiteren Kontaktmöglichkeiten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Kreis Offenbach – Pro Arbeit – ist für Haushalte in den folgenden 13 Postleitzahlgebieten zuständig: 63110, 63128, 63150, 63165, 63179, 63225, 63263, 63303, 63322, 63329, 63500, 63512 und 63533. Wenn Ihre Postleitzahl in dieser Liste steht, ist Pro Arbeit die richtige Anlaufstelle für Leistungen nach dem SGB II.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – so wie Pro Arbeit im Kreis Offenbach. Das bedeutet für Sie konkret: Anträge laufen nicht über die gemeinsamen Systeme mit der Bundesagentur für Arbeit, sondern ausschließlich über die Kanäle dieser Dienststelle. Wenden Sie sich daher bei allen Fragen zu Ihrem Grundsicherungsgeld direkt an Pro Arbeit und nicht an eine Agentur für Arbeit.