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Das Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke – unter dem Namen Amt pro Arbeit – ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II im Kreis Minden-Lübbecke. Der Hauptsitz befindet sich in der Lindenstraße 4–6 in Minden. Als zugelassener kommunaler Träger wird das Jobcenter ausschließlich vom Landkreis betrieben, nicht gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen und Antragstellung

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen oder Fragen zu Ihrer laufenden Leistung haben, wenden Sie sich direkt an das Amt pro Arbeit. Da dieses Jobcenter ein zugelassener kommunaler Träger ist, läuft die Antragstellung nicht über das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit – dieses Portal steht hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen reichen Sie über die eigenen Kanäle des Amts pro Arbeit ein; Näheres dazu erfahren Sie auf der offiziellen Website oder telefonisch. Neben der Grundsicherung umfasst das Angebot Unterstützung bei der Arbeitsuche, Qualifizierungsmaßnahmen und weitere Eingliederungsleistungen nach SGB II. Sollte im Einzelfall eine andere Stelle zuständig sein, ist das Jobcenter nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag dorthin weiterzuleiten; Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Öffnungszeiten und Kontakt

Aktuelle Öffnungszeiten liegen für diese Dienststelle im Verzeichnis nicht vor. Bitte erfragen Sie die Zeiten direkt beim Amt pro Arbeit – telefonisch unter 0571 807-10000 oder über die offizielle Website unter minden-luebbecke.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Amt pro Arbeit ist für Personen zuständig, die in einer der folgenden 16 Postleitzahlen im Kreis Minden-Lübbecke wohnen: 32312, 32339, 32351, 32361, 32369, 32423, 32425, 32427, 32429, 32457, 32469, 32479, 32545, 32547, 32549 und 32609. Maßgeblich ist Ihr Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden – so wie das Amt pro Arbeit im Kreis Minden-Lübbecke. Der praktische Unterschied für Sie: Anträge, Bescheide und Rückfragen laufen vollständig über die Kreisverwaltung, nicht über die Bundesagentur für Arbeit. Ihr direkter Ansprechpartner für alle SGB-II-Leistungen ist damit ausschließlich das Amt pro Arbeit.