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Das Jobcenter Kreis Heinsberg ist eine gemeinsame Einrichtung des Kreises Heinsberg und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz an der Schafhausener Straße 50 in Heinsberg. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und unterstützt erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichern können. Neben dem Hauptstandort in Heinsberg betreibt das Jobcenter drei weitere Anlaufstellen im Kreisgebiet.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter Kreis Heinsberg prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld und bewilligt finanzielle Hilfen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung. Gleichzeitig bietet das Jobcenter Unterstützung bei der Aufnahme einer Beschäftigung: Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Fördermaßnahmen zur Qualifizierung und individuelle Beratung zur beruflichen Eingliederung. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Antrag stellen

Einen Antrag auf Grundsicherungsgeld können Sie persönlich an einem der Standorte stellen oder über die offizielle Website des Jobcenters einreichen. Für telefonische Fragen ist das Jobcenter Kreis Heinsberg unter +49 2452 9762-0 erreichbar. Halten Sie beim ersten Kontakt nach Möglichkeit Unterlagen zu Ihrer Wohnsituation, Ihrem Einkommen und Ihrer persönlichen Lage bereit, um die Bearbeitung zu erleichtern.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Kreis Heinsberg ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete wohnen: 41812, 41836, 41844, 41849, 52511, 52525, 52531 und 52538. Diese acht Postleitzahlen umfassen das gesamte Versorgungsgebiet des Kreises Heinsberg, das von Erkelenz im Norden bis Selfkant im Westen reicht.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Heinsberg ist das Jobcenter Kreis Heinsberg an drei weiteren Standorten im Kreisgebiet vertreten:

  • Erkelenz, Hermann-Josef-Gormanns-Str. 14
  • Geilenkirchen, Herzog-Wilhelm-Str. 16–18
  • Hückelhoven, Ludovicistr. 1
Wussten Sie? Das Jobcenter Kreis Heinsberg ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Kreis und Bundesagentur für Arbeit tragen es gemeinsam. Das bedeutet für Sie konkret, dass sowohl die Vermittlung in Arbeit als auch die finanzielle Grundsicherung aus einer Hand kommen — Sie müssen sich für diese beiden eng zusammenhängenden Anliegen nicht an zwei verschiedene Stellen wenden.
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