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Das Jobcenter Kreis Groß-Gerau ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Landkreis Groß-Gerau in Hessen. Es hat seinen Sitz in der Wilhelm-Seipp-Straße 7 in 64521 Groß-Gerau und ist als zugelassener kommunaler Träger ausschließlich vom Landkreis Groß-Gerau betrieben — ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.

Leistungen und Zuständigkeit

Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie erwerbsfähig sind, das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. In diesem Fall können Sie Grundsicherungsgeld sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit beantragen — etwa Bewerbungskosten, Qualifizierungsmaßnahmen oder Förderungen für eine Arbeitsaufnahme. Auch Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft, die selbst nicht erwerbsfähig sind, erhalten gegebenenfalls Leistungen über dieses Jobcenter.

Anträge und Kontakt

Weil das Jobcenter Kreis Groß-Gerau als kommunaler Träger eigenständig arbeitet, läuft die Antragstellung über die eigenen Kanäle der Dienststelle — das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Antragsformulare, Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen finden Sie auf der Website unter www.jobcenter-gg.de/kontakt. Telefonisch erreichen Sie das Jobcenter unter +49 6152 9854-200. Wenn Sie sich mit einem Anliegen versehentlich an eine andere Behörde wenden, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten; der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Kreis Groß-Gerau ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 14 Postleitzahlbereichen des Landkreises Groß-Gerau:

64521, 64546, 64560, 64569, 64572, 64579, 64584, 64589, 65428, 65451, 65462, 65468, 65474, 65479.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger — Jobcenter, die allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das Jobcenter Kreis Groß-Gerau gehört dazu. Praktische Folge für Sie: Anträge, Bescheide und Rückfragen laufen vollständig über das Jobcenter selbst. Sie müssen sich für Ihr Grundsicherungsgeld nicht an zwei verschiedene Stellen wenden.
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  • Montag08:00 - 12:00
  • Dienstag08:00 - 12:00
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