Das Jobcenter Kreis Groß-Gerau ist die zuständige Stelle für Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Eingliederungsleistungen nach dem SGB II im Landkreis Groß-Gerau in Hessen. Es hat seinen Sitz in der Wilhelm-Seipp-Straße 7 in 64521 Groß-Gerau und ist als zugelassener kommunaler Träger ausschließlich vom Landkreis Groß-Gerau betrieben — ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit.
Das Jobcenter ist zuständig, wenn Sie erwerbsfähig sind, das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. In diesem Fall können Sie Grundsicherungsgeld sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit beantragen — etwa Bewerbungskosten, Qualifizierungsmaßnahmen oder Förderungen für eine Arbeitsaufnahme. Auch Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft, die selbst nicht erwerbsfähig sind, erhalten gegebenenfalls Leistungen über dieses Jobcenter.
Weil das Jobcenter Kreis Groß-Gerau als kommunaler Träger eigenständig arbeitet, läuft die Antragstellung über die eigenen Kanäle der Dienststelle — das Onlineportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit steht hier nicht zur Verfügung. Antragsformulare, Kontaktmöglichkeiten und weitere Informationen finden Sie auf der Website unter www.jobcenter-gg.de/kontakt. Telefonisch erreichen Sie das Jobcenter unter +49 6152 9854-200. Wenn Sie sich mit einem Anliegen versehentlich an eine andere Behörde wenden, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten; der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter Kreis Groß-Gerau ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 14 Postleitzahlbereichen des Landkreises Groß-Gerau:
64521, 64546, 64560, 64569, 64572, 64579, 64584, 64589, 65428, 65451, 65462, 65468, 65474, 65479.