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Das Jobcenter Kreis Altenkirchen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Altenkirchen und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Wiedstraße 15 in Altenkirchen (Rheinland-Pfalz). Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Erreichbar ist die Dienststelle telefonisch unter +49 2681 8794-0.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld und zahlt die laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus. Daneben unterstützt es erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, eine Beschäftigung aufzunehmen oder ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern – etwa durch Vermittlung, Beratung oder die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Zuständig ist das Jobcenter nach SGB II, nicht nach SGB III: Wer Arbeitslosengeld I beansprucht, wendet sich an die Agentur für Arbeit. Falls Sie unsicher sind, bei welcher Stelle Sie Ihren Antrag stellen sollen, gilt: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, einen Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Antrag und Kontakt

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen möchten oder bereits Leistungen beziehen und Änderungen melden müssen – zum Beispiel einen Umzug, eine neue Arbeitsstelle oder eine Veränderung in der Haushaltsgröße –, wenden Sie sich an den Hauptstandort in Altenkirchen oder an einen der beiden weiteren Standorte (siehe unten). Für eine persönliche Vorsprache empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung; die aktuellen Öffnungszeiten sind im Portal gesondert ausgewiesen.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Kreis Altenkirchen ist für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 32 Postleitzahlbereichen zuständig: 51598, 56305, 56472, 56593, 56594, 57518, 57520, 57537, 57539, 57548, 57555, 57562, 57567, 57572, 57577, 57578, 57580, 57581, 57583, 57584, 57586, 57587, 57589, 57610, 57612, 57614, 57629, 57632, 57635, 57636, 57638 und 57641.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Altenkirchen unterhält das Jobcenter zwei weitere Standorte:

  • Betzdorf, Siegstraße 29
  • Wissen, Hügelstraße 2
Wussten Sie? Das Jobcenter Kreis Altenkirchen ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass Landkreis und Bundesagentur für Arbeit es gemeinsam betreiben und beide Träger Verantwortung tragen. Für Sie als Leistungsberechtigte hat das einen praktischen Vorteil: Sie haben nur eine Anlaufstelle, obwohl im Hintergrund zwei verschiedene Behörden zusammenarbeiten. Einen separaten Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit müssen Sie für das Grundsicherungsgeld nicht stellen.