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Das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig mit Hauptsitz in der Südstraße 80 in Grimma ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem SGB II sowie für die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Landkreis Leipzig. Es handelt sich um einen zugelassenen kommunalen Träger, der seine Aufgaben eigenständig und ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit wahrnimmt.

Leistungen und Antragstellung

Das Jobcenter ist Anlaufstelle für alle Fragen zum Grundsicherungsgeld, zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie zu ergänzenden Leistungen wie Kosten der Unterkunft oder Mehrbedarfen. Weil das Jobcenter als kommunaler Träger geführt wird, steht das Antragsportal jobcenter.digital der Bundesagentur für Arbeit hier nicht zur Verfügung. Anträge und Unterlagen müssen Sie daher über die eigenen Kanäle dieser Dienststelle einreichen — konkrete Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website unter www.landkreisleipzig.de/jobcenter.html. Sollten Sie unsicher sein, ob dieses Jobcenter für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Öffnungszeiten und Kontakt

Für diese Dienststelle liegen derzeit keine gesicherten Öffnungszeiten vor. Bitte erkundigen Sie sich direkt über die Website www.landkreisleipzig.de/jobcenter.html, um aktuelle Sprech- und Öffnungszeiten sowie eventuelle Terminvereinbarungen zu erfragen. Eine Telefonnummer ist im Verzeichnis gegenwärtig nicht hinterlegt; die Website gibt dazu die aktuellsten Informationen.

Zuständigkeitsbereich

Das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig betreut Haushalte in 29 Postleitzahlgebieten, die große Teile des Landkreises abdecken. Zuständig ist es für die Postleitzahlen: 04416, 04420, 04442, 04451, 04463, 04523, 04539, 04552, 04564, 04565, 04567, 04571, 04574, 04575, 04643, 04651, 04654, 04655, 04657, 04668, 04680, 04683, 04685, 04687, 04808, 04821, 04824, 04827 und 04828. Prüfen Sie anhand Ihrer Postleitzahl, ob dieses Jobcenter für Ihren Wohnort zuständig ist.

Wussten Sie? Bundesweit gibt es 104 sogenannte zugelassene kommunale Träger — Jobcenter, die allein von einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt betrieben werden, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig gehört dazu. Praktische Folge für Sie: Anträge auf Grundsicherungsgeld stellen Sie hier nicht über das Bundesportal jobcenter.digital, sondern ausschließlich über die eigenen Wege dieser Dienststelle.