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Das Jobcenter Königswinter ist eine gemeinsame Einrichtung des Rhein-Sieg-Kreises und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz an der Adresse Im Mühlenbruch 1 in 53639 Königswinter. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Königswinter bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld und prüft, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Hilfe zum Lebensunterhalt für Ihren Haushalt sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit – zum Beispiel Beratung, Vermittlung oder die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihr Anliegen zuständig ist: Die Agentur für Arbeit ist für Arbeitslosengeld I nach SGB III zuständig, das Jobcenter für das Grundsicherungsgeld nach SGB II. Wenden Sie sich im Zweifel an eine der beiden Stellen – Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Königswinter erreichen Sie telefonisch unter 02241 3978-0. Weiterführende Informationen zu Leistungen, Antragsformularen und aktuellen Hinweisen finden Sie auf der Website des Jobcenters Rhein-Sieg unter www.jobcenter-rhein-sieg.de. Dort sind auch die Öffnungszeiten dieses Standorts veröffentlicht.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Königswinter verfügt über keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Als Nebenstelle des Jobcenters Rhein-Sieg wird die örtliche Zuständigkeit über den Hauptsitz geregelt. Informationen dazu, welcher Standort für Ihre Adresse zuständig ist, erhalten Sie beim Jobcenter Rhein-Sieg oder auf der gemeinsamen Website.

Wussten Sie? Das Jobcenter Königswinter ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung – das bedeutet, dass der Rhein-Sieg-Kreis und die Bundesagentur für Arbeit die Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Für Sie als Leistungsbezieherin oder Leistungsbezieher hat das eine praktische Folge: Sie haben eine Anlaufstelle, die sowohl für die Vermittlung in Arbeit als auch für die finanzielle Grundsicherung zuständig ist. Sie müssen diese beiden Anliegen nicht bei zwei verschiedenen Behörden regeln.
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