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Das Jobcenter Kitzingen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Kitzingen und der Bundesagentur für Arbeit. Es hat seinen Sitz im conneKT 14/121 in 97318 Kitzingen und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen im Landkreis.

Wer wird hier betreut?

Das Jobcenter Kitzingen unterstützt Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können und grundsätzlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Neben der finanziellen Grundsicherung bietet das Jobcenter Leistungen zur Eingliederung in Arbeit an – etwa Beratung, Vermittlung oder die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen. Wer ausschließlich Arbeitslosengeld I nach SGB III bezieht, wendet sich dagegen an die Agentur für Arbeit; ist unklar, welche Stelle zuständig ist, gilt: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Antragstag bleibt dabei erhalten.

Leistungen beantragen und Kontakt aufnehmen

Sie erreichen das Jobcenter Kitzingen telefonisch unter +49 9321 9263-0. Wenn Sie Grundsicherungsgeld neu beantragen oder Änderungen in Ihrem Haushalt melden möchten – etwa einen Umzug, eine Änderung des Einkommens oder eine Änderung der Familiensituation –, sollten Sie sich möglichst zeitnah melden, da Leistungen in der Regel erst ab dem Antragsdatum gewährt werden. Halten Sie beim ersten Kontakt Angaben zu Ihrer Wohnsituation, Ihrem Einkommen und den Personen in Ihrem Haushalt bereit.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Kitzingen ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete wohnen: 96160, 97318, 97320, 97332, 97334, 97337, 97340, 97342, 97346, 97348, 97350, 97353, 97355, 97357 und 97359. Diese 15 Postleitzahlen decken den gesamten Landkreis Kitzingen ab.

Wussten Sie? Das Jobcenter Kitzingen ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass unter einem Dach sowohl Leistungen nach SGB II als auch die dazugehörige Vermittlung in Arbeit aus einer Hand angeboten werden – Sie müssen dafür nicht zwei verschiedene Behörden aufsuchen.