Das Jobcenter Kiel ist die gemeinsame Einrichtung der Landeshauptstadt Kiel und der Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Es ist zuständig für die Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und unterstützt erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, wieder in Arbeit zu kommen oder ihre Beschäftigung zu verbessern. Der Hauptsitz befindet sich in der Adolf-Westphal-Str. 2 in 24143 Kiel.
Das Jobcenter Kiel ist Anlaufstelle, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können und erwerbsfähig sind. Es prüft Ansprüche auf Grundsicherungsgeld, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung und zahlt Leistungen für Kinder und Bildung aus. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle — etwa die Agentur für Arbeit — für Sie zuständig ist, können Sie Ihren Antrag trotzdem dort stellen: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Neben der finanziellen Grundsicherung hat das Jobcenter Kiel den gesetzlichen Auftrag, Leistungsberechtigte bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen. Das kann Beratung zur Jobsuche, die Vermittlung in Beschäftigung oder die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen umfassen. Für Ihr Anliegen erreichen Sie das Jobcenter telefonisch unter +49 431 709-1525 oder über die Website www.jobcenter-kiel.de.
Das Jobcenter Kiel ist für Personen zuständig, die in folgenden Postleitzahlgebieten in Kiel wohnen: 24103, 24105, 24106, 24107, 24109, 24111, 24113, 24114, 24116, 24118, 24143, 24145, 24146, 24147, 24148, 24149 und 24159.
Das Jobcenter Kiel ist an mehreren Standorten im Stadtgebiet vertreten: