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Das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Schwäbisch Hall und der Bundesagentur für Arbeit. Es ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Vermittlung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in Arbeit oder Ausbildung. Der Hauptsitz befindet sich in der Bahnhofstraße 18 in 74523 Schwäbisch Hall.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter bewilligt Grundsicherungsgeld für Menschen, die erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt aber nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Zum Grundsicherungsgeld gehören neben dem Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie in bestimmten Fällen weitere Unterstützungsleistungen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch auf Leistungen haben, können Sie sich direkt an das Jobcenter wenden. Sollte eine andere Behörde zuständig sein, ist das Jobcenter nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten — der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Vermittlung und Eingliederung in Arbeit

Neben der finanziellen Unterstützung begleitet das Jobcenter Schwäbisch Hall erwerbsfähige Leistungsberechtigte auf dem Weg zurück in Beschäftigung. Dazu gehören Beratungsgespräche, die Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen und die Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung. Für diese Aufgaben stehen Ihnen persönliche Ansprechpersonen im Jobcenter zur Verfügung. Für einen Termin erreichen Sie das Jobcenter telefonisch unter +49 791 9758-582 oder über die Website jobcenter-landkreis-sha.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 32 Postleitzahlgebiete wohnen: 71540, 73489, 74405, 74420, 74423, 74424, 74426, 74427, 74429, 74523, 74532, 74535, 74538, 74541, 74542, 74544, 74545, 74547, 74549, 74564, 74572, 74575, 74579, 74582, 74585, 74586, 74589, 74592, 74594, 74595, 74597, 74599.

Weitere Standorte

Neben dem Hauptsitz in Schwäbisch Hall unterhält das Jobcenter eine weitere Anlaufstelle:

Crailsheim, Schillerstr. 45

Wussten Sie? Das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall ist eine gemeinsame Einrichtung von Landkreis und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Anliegen rund um Grundsicherungsgeld und Arbeitsvermittlung laufen an einer einzigen Stelle zusammen — Sie müssen nicht zwischen zwei verschiedenen Behörden wechseln, um Leistungen zu beantragen und Unterstützung bei der Jobsuche zu erhalten.
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