Das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Schwäbisch Hall und der Bundesagentur für Arbeit. Es ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie für die Vermittlung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in Arbeit oder Ausbildung. Der Hauptsitz befindet sich in der Bahnhofstraße 18 in 74523 Schwäbisch Hall.
Das Jobcenter bewilligt Grundsicherungsgeld für Menschen, die erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt aber nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Zum Grundsicherungsgeld gehören neben dem Regelbedarf auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie in bestimmten Fällen weitere Unterstützungsleistungen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch auf Leistungen haben, können Sie sich direkt an das Jobcenter wenden. Sollte eine andere Behörde zuständig sein, ist das Jobcenter nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten — der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.
Neben der finanziellen Unterstützung begleitet das Jobcenter Schwäbisch Hall erwerbsfähige Leistungsberechtigte auf dem Weg zurück in Beschäftigung. Dazu gehören Beratungsgespräche, die Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen und die Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung. Für diese Aufgaben stehen Ihnen persönliche Ansprechpersonen im Jobcenter zur Verfügung. Für einen Termin erreichen Sie das Jobcenter telefonisch unter +49 791 9758-582 oder über die Website jobcenter-landkreis-sha.de.
Das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 32 Postleitzahlgebiete wohnen: 71540, 73489, 74405, 74420, 74423, 74424, 74426, 74427, 74429, 74523, 74532, 74535, 74538, 74541, 74542, 74544, 74545, 74547, 74549, 74564, 74572, 74575, 74579, 74582, 74585, 74586, 74589, 74592, 74594, 74595, 74597, 74599.
Neben dem Hauptsitz in Schwäbisch Hall unterhält das Jobcenter eine weitere Anlaufstelle:
Crailsheim, Schillerstr. 45