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Das Jobcenter im Landkreis Diepholz ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Diepholz und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in Syke, Amtshof 3. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige im Landkreis Diepholz.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter bewilligt und zahlt das Grundsicherungsgeld, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Unterkunft und Heizung und vermittelt ergänzende Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Dazu zählen etwa Qualifizierungsmaßnahmen, Bewerbungsunterstützung und Förderangebote. Wer unsicher ist, ob die Zuständigkeit beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit liegt: Nach § 16 SGB I sind Behörden verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Persönliche Beratung und Erreichbarkeit

Der Hauptsitz in Syke ist telefonisch unter +49 4242 163-0 erreichbar. Darüber hinaus unterhält das Jobcenter zwei weitere Standorte in Diepholz und Sulingen, sodass Wege im Landkreis möglichst kurz gehalten werden können. Die aktuellen Öffnungszeiten aller Standorte finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-diepholz.de.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter im Landkreis Diepholz ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 25 Postleitzahlgebiete wohnen: 27211, 27232, 27239, 27245, 27246, 27248, 27249, 27251, 27252, 27254, 27257, 27259, 27305, 27327, 27330, 28816, 28844, 28857, 49356, 49406, 49419, 49448, 49453, 49457, 49459. Maßgeblich ist Ihr Wohnort zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Weitere Standorte

Diepholz, Bahnhofstr. 17
Sulingen, Bahnhofstr. 4

Wussten Sie? Das Jobcenter im Landkreis Diepholz wird gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und dem Landkreis Diepholz betrieben. Das bedeutet für Sie praktisch: Leistungen zur Grundsicherung und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit kommen aus einer Hand und werden von denselben Ansprechpersonen bearbeitet. Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Stellen wenden.
Alle Zeiten anzeigen
  • Montag07:30 - 12:30
  • Dienstag07:30 - 12:30
  • Donnerstag07:30 - 12:30
  • Freitag07:30 - 12:30