Das Jobcenter im Landkreis Cham ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Cham und der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz an der Arbeitsamtstraße 8 in Cham. Es ist zuständig für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Wer im Landkreis Cham erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, wendet sich für finanzielle Unterstützung und Vermittlung in Arbeit an diese Stelle.
Das Jobcenter bewilligt und zahlt das Grundsicherungsgeld sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Daneben werden Eingliederungsleistungen angeboten, die dabei helfen sollen, eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen — etwa Qualifizierungsmaßnahmen, Förderung der Bewerbungskosten oder Unterstützung bei besonderen Vermittlungshemmnissen. Für Fragen zu Ihrem Leistungsbescheid, zu Änderungen in Ihrer persönlichen Situation oder zu neuen Anträgen erreichen Sie das Jobcenter telefonisch unter +49 9971 995-804 oder über die Website www.jobcenter-cham.de.
Das Jobcenter ist ausschließlich für Leistungen nach SGB II zuständig. Wer Arbeitslosengeld I auf Grundlage eigener Versicherungszeiten beantragt, muss sich stattdessen an die Agentur für Arbeit wenden. Falls Sie unsicher sind, welche Stelle für Sie zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I gesetzlich verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.
Das Jobcenter im Landkreis Cham ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden Postleitzahlgebiete wohnen: 92444, 93167, 93185, 93189, 93191, 93192, 93194, 93199, 93413, 93426, 93437, 93444, 93449, 93453, 93455, 93458, 93462, 93464, 93466, 93468, 93470, 93473, 93474, 93476, 93477, 93479, 93480, 93482, 93483, 93485, 93486, 93488, 93489, 93491, 93492, 93494, 93495, 93497, 93499.
Neben dem Hauptstandort in Cham unterhält das Jobcenter eine weitere Anlaufstelle:
Bad Kötzting, Marktstraße 16