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Das Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Bad Kissingen und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Columbiastraße 10 in Bad Kissingen. Es ist zuständig für Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), also für das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für erwerbsfähige Personen und ihre Haushaltsangehörigen. Wenn Sie im Landkreis Bad Kissingen wohnen und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder vorrangigen Leistungen bestreiten können, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Stelle.

Leistungen und Unterstützung

Das Jobcenter bewilligt und auszahlt Grundsicherungsgeld, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Unterkunft und Heizung und kann ergänzende Leistungen wie Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche gewähren. Gleichzeitig unterstützt es erwerbsfähige Leistungsberechtigte dabei, eine Arbeit aufzunehmen oder ihre Beschäftigungschancen zu verbessern — zum Beispiel durch Vermittlung, Qualifizierungsmaßnahmen oder die Förderung einer Ausbildung. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder eine andere Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen telefonisch unter +49 971 7124-300. Weitere Informationen, unter anderem zu Ansprechpersonen und Formularen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-landkreis-badkissingen.de. Das Jobcenter verfügt über keinen weiteren Standort im Landkreis; alle Anliegen werden zentral in Bad Kissingen bearbeitet.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den folgenden 23 Postleitzahlbereichen des Landkreises:

97517, 97688, 97702, 97705, 97708, 97711, 97714, 97717, 97720, 97723, 97725, 97727, 97729, 97762, 97769, 97772, 97779, 97786, 97789, 97792, 97795, 97797, 97799.

Wussten Sie? Das Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Landkreis und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass eine einzige Anlaufstelle sowohl für die Geldleistungen als auch für die Vermittlung und Förderung zuständig ist — Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.