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Das Jobcenter Hof Land ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Hof und der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in der Äußeren Bayreuther Straße 2 in Hof. Es ist zuständig für die Gewährung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Menschen und ihre Haushaltsangehörigen im Landkreis Hof. Wenn Sie im Landkreis wohnen und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragen möchten, ist dieses Jobcenter Ihre zuständige Stelle.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Hof Land bewilligt Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Zum Leistungspaket gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Unterkunftskosten sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Ist noch unklar, ob Sie unter das SGB II oder das SGB III fallen – also ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit zuständig ist –, gilt: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die richtige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Hof Land telefonisch unter 09281 7396-806. Weitere Informationen zu Ansprechpersonen und Verfahrensabläufen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-hof-land.de. Neben dem Hauptsitz in Hof gibt es eine Nebenstelle in Münchberg, die für Bewohnerinnen und Bewohner im südlichen Landkreis kürzere Wege bieten kann.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Hof Land ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden 26 Postleitzahlgebiete des Landkreises Hof ihren Wohnsitz haben: 95111, 95119, 95126, 95131, 95138, 95145, 95152, 95158, 95176, 95179, 95180, 95182, 95183, 95185, 95188, 95189, 95191, 95192, 95194, 95197, 95213, 95233, 95234, 95236, 95237, 95239.

Weitere Standorte

Hof, Äußere Bayreuther Str. 2
Münchberg, Amtsgasse 4

Wussten Sie? Seit dem 1. Juli 2026 heißt das bisherige Bürgergeld offiziell „Grundsicherungsgeld”. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Behörden auf ihren Bescheiden übergangsweise noch die alte Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in diesem Zeitraum einen Bescheid des Jobcenters Hof Land erhalten, auf dem noch „Bürgergeld” steht, hat das keine Auswirkungen auf Ihren Anspruch – es handelt sich um dieselbe Leistung unter neuem Namen.
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