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Das Jobcenter Heidelberg ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Heidelberg und der Bundesagentur für Arbeit. Es befindet sich in der Speyerer Straße 6 im Stadtgebiet Heidelberg und ist zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter Heidelberg prüft Anträge auf Grundsicherungsgeld und bewilligt finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt sowie die Kosten der Unterkunft. Daneben werden Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbracht: Das können Maßnahmen zur Qualifizierung, Weiterbildung oder Vermittlung in Beschäftigung sein. Für jede leistungsberechtigte Person wird gemeinsam ein Kooperationsplan erarbeitet, der die Schritte in Richtung Beschäftigung oder gesellschaftliche Teilhabe festhält. Auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, etwa Kinder oder nicht erwerbstätige Partner, werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter zuständig ist

Nicht immer ist auf den ersten Blick klar, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die richtige Anlaufstelle ist. Das Jobcenter ist für Grundsicherungsgeld nach SGB II zuständig; die Agentur für Arbeit bearbeitet Arbeitslosengeld I nach SGB III. Falls Sie Ihren Antrag versehentlich bei der falschen Stelle einreichen, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, den Antrag unverzüglich weiterzuleiten. Der Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben, bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Das Jobcenter Heidelberg ist für Personen zuständig, die ihren Wohnsitz in einem der folgenden Heidelberger Postleitzahlgebiete haben: 69115, 69117, 69118, 69120, 69121, 69123, 69124 und 69126. Falls Ihre Postleitzahl nicht in dieser Liste erscheint, ist möglicherweise ein anderes Jobcenter für Sie zuständig.

Wussten Sie? Das Jobcenter Heidelberg ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Angebote zur Arbeitsvermittlung aus einer Hand erhalten — Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.