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Das Jobcenter Heidelberg am Czernyring 22/12 ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Heidelberg und der Bundesagentur für Arbeit. Es ist zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie ergänzende Leistungen wie die Übernahme von Unterkunftskosten und Unterstützung bei der Arbeitssuche. Der Standort liegt im Stadtgebiet Heidelberg, unmittelbar am Czernyring.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Heidelberg bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige. Dazu gehören die monatliche Regelleistung, die Übernahme angemessener Wohn- und Heizkosten sowie einmalige Beihilfen. Neben der finanziellen Unterstützung vermittelt das Jobcenter Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, etwa Qualifizierungen oder Beratungsgespräche. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eher Leistungen nach SGB II (Jobcenter) oder nach SGB III (Agentur für Arbeit) in Anspruch nehmen können, gilt: Beim Jobcenter sind in der Regel Menschen angesprochen, die keine oder nur sehr geringe eigene Mittel haben. Die Agentur für Arbeit hingegen ist vor allem für das Arbeitslosengeld I zuständig, das an eine vorangegangene Beschäftigung mit Versicherungspflicht geknüpft ist.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Heidelberg telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555-00. Diese Nummer gilt bundesweit für alle Jobcenter und ist aus dem deutschen Fest- und Mobilnetz gebührenfrei. Die Öffnungszeiten des Standorts Czernyring 22/12 entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld in diesem Verzeichniseintrag. Eine offizielle eigene Website ist für diesen Standort nicht bekannt; wenden Sie sich bei weiterführenden Fragen direkt telefonisch an das Jobcenter.

Zuständigkeitsbereich

Dieser Standort am Czernyring 22/12 ist eine Nebenstelle des Jobcenters Heidelberg. Die Zuständigkeit für bestimmte Postleitzahlen oder Stadtteile wird zentral über den Hauptsitz geregelt. Wenn Sie nicht sicher sind, ob dieser Standort für Ihren Wohnort zuständig ist, fragen Sie beim Jobcenter nach. Sollten Sie sich versehentlich an eine nicht zuständige Stelle wenden, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten – Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Das Jobcenter Heidelberg ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Stadt und Bundesagentur für Arbeit betreiben es gemeinsam. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass an einem Ort sowohl die kommunalen Leistungen – etwa die Übernahme der Wohnkosten – als auch die Bundesleistungen wie das Grundsicherungsgeld aus einer Hand bearbeitet werden. Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.