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Das Hanse-Jobcenter Rostock ist das Jobcenter für die Hansestadt Rostock und damit zuständig für Menschen, die Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragen oder beziehen. Es handelt sich um eine gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Rostock. Der Hauptstandort befindet sich in der Erich-Schlesinger-Straße 35 im Stadtteil Biestow.

Leistungen und Aufgaben

Das Hanse-Jobcenter Rostock zahlt Grundsicherungsgeld an erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Neben der finanziellen Unterstützung gehört die Beratung zur Aufnahme oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung zum Kernauftrag: Das Jobcenter vermittelt Qualifizierungsmaßnahmen, Förderangebote und unterstützt bei der Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle. Wer unsicher ist, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für seinen Fall zuständig ist, kann sich direkt an das Hanse-Jobcenter wenden. Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Anträge an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Hanse-Jobcenter Rostock ist telefonisch unter +49 381 4611-0 erreichbar. Weitere Informationen, unter anderem zu Antragsunterlagen und Ansprechpersonen, finden Sie auf der offiziellen Website unter www.hansejobcenter.de. Für persönliche Vorsprachen stehen der Hauptstandort in der Erich-Schlesinger-Straße sowie ein weiterer Standort in der Innenstadt zur Verfügung.

Zuständigkeitsbereich

Das Hanse-Jobcenter Rostock ist für Personen zuständig, die in einem der folgenden zwölf Postleitzahlgebiete der Hansestadt wohnen: 18055, 18057, 18059, 18069, 18106, 18107, 18109, 18119, 18146, 18147, 18181 und 18182.

Weitere Standorte

Rostock, Kopernikusstraße 1c

Wussten Sie? Das Hanse-Jobcenter Rostock ist eine gemeinsame Einrichtung von Stadt und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Für Fragen zur Grundsicherung nach SGB II — also zum Grundsicherungsgeld — ist das Jobcenter zuständig, während die Agentur für Arbeit Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach SGB III, wie das Arbeitslosengeld I, bearbeitet. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Stelle für Sie die richtige ist, können Sie Ihren Antrag bei beiden stellen: Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet, ihn weiterzuleiten, und Ihr Antragsdatum bleibt gültig.