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Das Jobcenter Hannover – Calenberger Neustadt ist eine Nebenstelle des Jobcenters Region Hannover und befindet sich an der Calenberger Esplanade 7b in 30169 Hannover. Als gemeinsame Einrichtung von der Region Hannover und der Bundesagentur für Arbeit ist es zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, also das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie begleitende Eingliederungsleistungen.

Leistungen und Aufgaben

Das Jobcenter ist Anlaufstelle für erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Es bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld, prüft die Anspruchsvoraussetzungen und bewilligt laufende Zahlungen. Daneben bietet es Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder Ausbildung, vermittelt in Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen und berät zu Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung. Ansprechpersonen für Ihr laufendes Verfahren erreichen Sie telefonisch unter +49 511 6559-1000 oder über die Website www.jobcenter-region-hannover.de.

Gemeinsame Einrichtung von Kommunen und Bund

Das Jobcenter Hannover ist eine sogenannte gemeinsame Einrichtung: Es wird gemeinsam von der Region Hannover und der Bundesagentur für Arbeit betrieben. Das bedeutet für Sie in der Praxis, dass an einem Ort sowohl kommunale Leistungen – etwa zur Übernahme von Unterkunftskosten – als auch Leistungen des Bundes aus einer Hand bearbeitet werden. Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden. Sollte bei einem Erstbesuch festgestellt werden, dass eine andere Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten; der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Zuständigkeitsbereich

Diese Niederlassung an der Calenberger Esplanade führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptsitz des Jobcenters Region Hannover. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Ihre Unterlagen hier oder an einem anderen Standort einreichen sollen, erfahren Sie dies telefonisch unter +49 511 6559-1000 oder auf der Website des Jobcenters.

Wussten Sie? Seit dem 1. Juli 2026 trägt das bisherige Bürgergeld offiziell den Namen „Grundsicherungsgeld”. Behörden dürfen auf Bescheiden noch bis zum 31. Dezember 2026 die alte Bezeichnung „Bürgergeld” verwenden. Wenn Sie also in den kommenden Monaten einen Bescheid erhalten, auf dem noch „Bürgergeld” steht, hat das keine inhaltlichen Auswirkungen auf Ihren Anspruch – es handelt sich um dieselbe Leistung nach dem SGB II.