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Das Jobcenter Hannover – Bult ist eine Nebenstelle des Jobcenters Region Hannover und befindet sich in der Freundallee 11 im Stadtteil Bult. Es ist zuständig für Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), darunter das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Eingliederungsleistungen zur Unterstützung bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Leistungen und Aufgaben

Als gemeinsame Einrichtung von der Region Hannover und der Bundesagentur für Arbeit bündelt das Jobcenter Hannover – Bult Leistungen, die sonst auf zwei verschiedene Behörden verteilt wären. Hier stellen Sie Anträge auf Grundsicherungsgeld, klären Fragen zu bestehenden Bescheiden und besprechen Maßnahmen, die Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Auch wenn Sie bereits erwerbstätig sind, aber mit Ihrem Einkommen den Bedarf Ihres Haushalts nicht vollständig decken, kann ein Anspruch auf ergänzende Leistungen nach SGB II bestehen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Das Jobcenter Hannover – Bult erreichen Sie telefonisch unter +49 511 6559-1000. Weiterführende Informationen zu Leistungen, Antragsformularen und aktuellen Hinweisen finden Sie auf der offiziellen Website unter www.jobcenter-region-hannover.de. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld in diesem Eintrag.

Zuständigkeitsbereich

Der Standort Bult hat keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welche Nebenstelle des Jobcenters Region Hannover für Ihren Wohnort zuständig ist, wird über den Hauptsitz geregelt. Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Jobcenters Region Hannover oder telefonisch über die zentrale Rufnummer.

Wussten Sie? Das Jobcenter Hannover – Bult ist eine gemeinsame Einrichtung, die von der Region Hannover und der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam betrieben wird. Das bedeutet für Sie praktisch: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Unterstützung bei der Jobsuche werden an einer Stelle bearbeitet, ohne dass Sie sich an zwei verschiedene Behörden wenden müssen. Davon zu unterscheiden ist die Agentur für Arbeit, die nach SGB III unter anderem für das Arbeitslosengeld I zuständig ist – eine andere Leistung mit anderen Voraussetzungen.