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Das Jobcenter Hamburg – Tonndorf ist eine Nebenstelle des Jobcenters Hamburg und liegt im Osten der Stadt am Friedrich-Ebert-Damm 160 in 22047 Hamburg. Als gemeinsame Einrichtung von der Stadt Hamburg und der Bundesagentur für Arbeit ist es zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Wenden Sie sich hier an die Stelle, wenn Sie Unterstützung bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts oder bei der Suche nach einer Beschäftigung benötigen.

Leistungen nach dem SGB II

Das Jobcenter Hamburg – Tonndorf bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige. Dazu gehören die monatliche Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Unterstützung bei den Kosten der Unterkunft. Darüber hinaus können Leistungen zur Eingliederung in Arbeit beantragt werden, etwa Fördermaßnahmen, Bewerbungskostenübernahmen oder die Unterstützung bei Weiterbildungen. Wichtig: Das SGB II gilt für erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 67 Jahren. Für Personen, die das Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft nicht erwerbsfähig sind, ist in der Regel das Sozialamt zuständig. Sind Sie unsicher, ob Sie sich an die richtige Stelle wenden, müssen Sie dies nicht selbst klären: Behörden sind nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, und der Tag Ihrer Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Die Nebenstelle Tonndorf ist telefonisch unter +49 40 2485-1444 erreichbar. Weitere Informationen zu Leistungen, Antragsformularen und Ansprechpersonen finden Sie auf der offiziellen Website des Jobcenters Hamburg unter www.team-arbeit-hamburg.de. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Feld auf dieser Seite.

Zuständigkeitsbereich

Als Nebenstelle des Jobcenters Hamburg verfügt dieser Standort über keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welche Postleitzahlen dem Standort Tonndorf konkret zugeordnet sind, wird zentral über den Hauptsitz des Jobcenters Hamburg geregelt. Informationen dazu erhalten Sie telefonisch oder über die Website.

Wussten Sie? Das Jobcenter Hamburg – Tonndorf ist eine gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Unter einem Dach werden sowohl die staatlichen Geldleistungen nach dem SGB II als auch die Vermittlungs- und Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit gebündelt. Sie müssen sich also nicht an zwei verschiedene Stellen wenden, um finanzielle Unterstützung und Hilfe bei der Jobsuche zu erhalten.
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  • Montag08:00 - 12:00
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