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Das Jobcenter Hamburg – St. Pauli ist eine Nebenstelle des Jobcenters team.arbeit.hamburg und befindet sich in der Simon-von-Utrecht-Straße 4a im Stadtteil St. Pauli. Es unterstützt erwerbsfähige Menschen und deren Haushaltsangehörige, die Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen oder beantragen möchten.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter erbringt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Dazu gehören unter anderem die Berechnung und Auszahlung des Grundsicherungsgeldes, die Übernahme angemessener Unterkunftskosten sowie die Vermittlung in Beschäftigung oder Qualifizierungsmaßnahmen. Anträge können Sie direkt vor Ort stellen oder über die Website des Jobcenters einreichen. Wenn Sie unsicher sind, ob diese Stelle für Sie zuständig ist, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten – Ihr Antragsdatum bleibt dabei erhalten.

Trägerschaft und Ansprechpartner

Das Jobcenter Hamburg – St. Pauli ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Hamburg und der Bundesagentur für Arbeit. Diese Trägerform bedeutet für Sie in der Praxis, dass beide Institutionen gemeinsam Verantwortung tragen: Die Stadt Hamburg bringt dabei insbesondere Leistungen rund um Unterkunft und soziale Eingliederung ein, die Bundesagentur für Arbeit ihre Expertise in der Arbeitsvermittlung. Sie erreichen die Dienststelle telefonisch unter +49 40 2485-1444 oder über die Website www.team-arbeit-hamburg.de.

Zuständigkeitsbereich

Da es sich beim Jobcenter Hamburg – St. Pauli um eine Nebenstelle handelt, ist die räumliche Zuständigkeit nicht eigenständig geregelt. Welche Wohnadressen und Postleitzahlen dieser Dienststelle zugeordnet sind, ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung des Hauptsitzes von team.arbeit.hamburg. Ob Sie hier richtig sind, können Sie telefonisch oder über die Website klären.

Wussten Sie? Das Jobcenter Hamburg – St. Pauli ist eine gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur für Arbeit. Diese Trägerform unterscheidet sich von den sogenannten zugelassenen kommunalen Trägern, bei denen ausschließlich ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt für alle SGB-II-Aufgaben verantwortlich ist. Im gemeinschaftlichen Modell, wie hier in Hamburg, sind Stadt und Bundesagentur beide eingebunden – das regelt, welche Stelle intern für welche Leistung zuständig ist, ändert aber nichts daran, dass Sie als Antragstellerin oder Antragsteller immer denselben Ansprechpartner vor Ort haben.