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Das Jobcenter Hamburg – Hoheluft-West ist eine Nebenstelle des Jobcenters Hamburg und befindet sich in der Troplowitzstraße 7 im Stadtteil Hoheluft-West. Als gemeinsame Einrichtung von der Stadt Hamburg und der Bundesagentur für Arbeit ist es zuständig für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) – also das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) sowie ergänzende Unterstützungsleistungen zur Aufnahme einer Beschäftigung.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Hamburg – Hoheluft-West bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können. Neben der finanziellen Grundsicherung umfasst das Angebot Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, zum Beispiel Beratung, Förderung von Weiterbildungen und Vermittlung in Beschäftigung. Das Jobcenter ist über die gemeinsame Website des Jobcenters Hamburg erreichbar: www.team-arbeit-hamburg.de.

Kontakt und Erreichbarkeit

Sie erreichen das Jobcenter Hamburg – Hoheluft-West telefonisch unter 040 2485-1444. Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Eintrag dieses Portals oder der offiziellen Website. Bringen Sie zu jedem Termin Ihren Personalausweis sowie alle relevanten Unterlagen zu Einkommen, Miete und Haushalt mit, um Wartezeiten bei der Bearbeitung zu verkürzen.

Zuständigkeitsbereich

Diese Dienststelle ist eine Nebenstelle und führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Welcher Standort des Jobcenters Hamburg für Ihre Adresse zuständig ist, wird über den Hauptsitz des Jobcenters Hamburg geregelt. Bitte wenden Sie sich im Zweifel direkt an das Jobcenter Hamburg oder informieren Sie sich auf der gemeinsamen Website. Sollten Sie versehentlich einen Antrag bei einer unzuständigen Stelle einreichen, ist diese nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag weiterzuleiten – der ursprüngliche Antragstag bleibt dabei erhalten.

Wussten Sie? Das Jobcenter Hamburg – Hoheluft-West ist eine gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II) und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit kommen aus einer Hand und werden von derselben Stelle bearbeitet – Sie müssen sich nicht an zwei verschiedene Behörden wenden. Davon zu unterscheiden ist die Agentur für Arbeit, die für Arbeitslosengeld I nach SGB III zuständig ist und eine eigenständige Behörde bleibt.
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