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Das Jobcenter Hamburg – Heimfeld ist eine Nebenstelle des Jobcenters Hamburg und liegt im Stadtteil Heimfeld an der Blohmstraße 14 in 21079 Hamburg. Als gemeinsame Einrichtung von der Stadt Hamburg und der Bundesagentur für Arbeit ist das Jobcenter zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – also für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigener Kraft bestreiten können.

Leistungen nach SGB II

Das Jobcenter Heimfeld bearbeitet Anträge auf Grundsicherungsgeld für erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige. Dazu gehören neben dem monatlichen Regelbedarf auch die Übernahme angemessener Wohnkosten sowie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Wenn Sie unsicher sind, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für Ihren Fall zuständig ist: Das Jobcenter ist für Personen zuständig, die keine oder keine ausreichenden Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung haben. Sollten Sie sich an die falsche Stelle wenden, sind Behörden nach § 16 SGB I verpflichtet, Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten – der Tag der Antragstellung bleibt dabei erhalten.

Kontakt und Erreichbarkeit

Die Nebenstelle Heimfeld ist telefonisch unter +49 40 2485-1444 erreichbar. Weiterführende Informationen zu Leistungen, Antragsformularen und aktuellen Hinweisen finden Sie auf der offiziellen Website des Jobcenters Hamburg unter www.team-arbeit-hamburg.de. Dort sind auch aktuelle Öffnungszeiten veröffentlicht.

Zuständigkeitsbereich

Der Standort Heimfeld führt keine eigene Zuständigkeitsliste nach Postleitzahlen. Die Zuständigkeit richtet sich nach den Regelungen des Hauptsitzes des Jobcenters Hamburg. Ob dieser Standort für Ihre Adresse zuständig ist, erfahren Sie über die Website oder telefonisch direkt beim Jobcenter.

Wussten Sie? Das Jobcenter Hamburg – Heimfeld ist eine gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur für Arbeit. Das bedeutet für Sie konkret: Beide Träger arbeiten unter einem Dach zusammen, sodass sowohl Fragen zur finanziellen Unterstützung als auch zur Vermittlung in Arbeit an derselben Stelle bearbeitet werden. Sie müssen sich dafür nicht an zwei verschiedene Behörden wenden.
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